Als vor 150 Jahren von der Königlich Grossbritannisch-Hannoverschen Land-Drostei eine Feuerordnung für den Landdrostei-Dlstrlct Lüneburg erlassen wurde, waren Freiwillige Feuerwehren im Sinne dieses Wortes noch nicht gegründet worden, Der Name „Feuerwehr“ taucht zuerst 1847 in Süddeutschland auf.Verheerende Brände der damaligen Zelt – so z. B. im Mai 1842 in Hamburg, bei dem 75 Straßen und 4219 Gebäude vernichtet wurden – ließen erkennen, dass die Brandbekämpfung unzureichend war.Die technische Entwicklung der Feuerspritzen und der Schläuche hatte große Fortschritte gemacht, so dass es möglich wurde, einen Brand wirkungsvoller zu bekämpfen.Man erkannte den Vorteil einer organisierten Brandbekämpfung in Form einer Löschmannschaft. Überall in Deutschland fanden sich Junge Leute zusammen, die eine Feuerwehr gründeten. Viele von ihnen kamen aus den Turnvereinen. Diese Männer brachten die Ideale:Körperbeherrschung, Mut und Kameradschaft,mit.
Obwohl die o. g, Land-Drostei für den District Lüneburg im Artikel 45 der Feuerordnung von 1830 die Gemeinden aufforderte, eine Feuerspritze anzuschaffen. dauerte es in Hohnstorf noch 50 Jahre, bis eine Freiwillige Feuerwehr gegründet und eine Handdruckspritze angeschafft wurde.
Leider gingen nach dem 2. Weltkrieg das erste Protokollbuch und andere Unterlagen verloren, so dass der Chronist gezwungen war, sich aus den noch vorhandenen Unterlagen, den mündlichen Überlieferungen und anhand der Hohnstorfer Dorfchronik einen möglichst umfassenden Überblick zu verschaffen.
Mit der Gründung einer Feuerwehr wurde es ernst, als am 17. Oktober 1879 die Königliche Land-Drostei Lüneburg der Gemeinde Hohnstorf die Verpflichtung auferlegte, eine Feuerspritze anzuschaffen.
Einer schriftlichen Überlieferung zufolge – Zitat: „soll demzufolge im Orte große Sympathie dafür vorherrschen, zugleich mit der Anschaffung der Spritze eine Freiwillige Feuerwehr zu organisieren.
Ob eine solche aber zustande kommen wird, scheint noch sehr fraglich, da mehrere Einwohner, die vielleicht den Nutzen eines solchen Instituts nicht zu würdigen wissen, starke Opposition dagegen machen.“
Im Frühjahr 1880 war es dann soweit. Unter der Leitung des Gemeindedirektors Pust stellte die Gemeinde Hohnstorf einen Antrag auf Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr.
Nachdem die Statuten erarbeitet und genehmigt worden waren, unterschrieben am 29. August 1880 84 männliche Einwohner Hohnstorfs die Statuten. Nach den Beitragslisten wurden Jedoch nur 62 Mann aktiv. Der Beitrag betrug 10 Pfennig pro Monat.
Zum 1.Feuerwehrhauptmann wurde der Gasthofbesitzer Ernst Basedow gewählt.
Bald nach der Gründung wurde die Wehr zum ersten Einsatz nach Artlenburg gerufen. Obwohl man noch keine Feuerspritze hatte, eilte man zur Brandstelle, um bei den anderen Wehren zuzusehen und zu lernen.
Noch im Jahre 1880 bekam die Wehr eine neue Handdruckspritze. In der Dorfchronik des Lehrers Ahlswede ist zu lesen, dass sie von guter Qualität war und von der Wehr wie ein Kind gehegt und gepflegt wurde. Das zeigte sich daran, dass sie nach 50 Jahren noch voll einsatzfähig war und gegenüber den Spritzen der Nachbarwehren noch keine ledernen Dichtringe benötigte. Die Gemeinde stellte der Wehr bei der Gründung einen Betrag von 3.600,– Mark für die Anschaffung einer Spritze, von Uniformen und Ausrüstungsstücken zur Verfügung, Die Anschaffungen wurden für 3.584,20 Mark getätigt, allein die Handdruckspritze kostete 1.200,– Mark.
Den ersten Einsatz mit der neuen Spritze machte die Wehr am 16. März 1881 wiederum In Artlenburg, Leider konnte auch sie nicht verhindern, dass das Anwesen des Gastwirts Draack vollständig eingeäschert wurde.
Am 19. November 1881 ereignete sich der erste größere Brand in Hohnstorf nach Gründung der Wehr. Man berichtete, dass die Hohnstorfer Feuerwehr rasch zur Stelle war und dass es Ihr gelang, ein benachbartes Strohdachgebäude hinreichend zu schützen.
Gleich nach Gründung der Wehr wurde ein Ehrengericht eingerichtet, dass aus gewählten Feuerwehrkameraden bestand. Das Gericht hatte die Aufgabe, Streitigkeiten zu schlichten, Geldstrafen zu verhängen, bzw. den schuldigen aus der Wehr auszuschließen – entweder für 1 Jahr oder für Immer. Das Ehrengericht existierte bis 1957. Nach den vorliegenden Unterlagen brauchte es nur einmal tätig zu werden. Ein Zeichen dafür, dass In der Wehr immer eine gute Kameradschaft herrschte.
Die Hohnstorfer Bevölkerung dichtete den Feuerwehrkameraden einige lustige Reime an, so z.B.:
Die Wehr versah immer pflichtbewusst ihren Dienst. Neben kleinen Übungen und Schulungen – auch allgemeiner Art, die z. T. auch vom Lehrer Ahlswede oder anderen Gastlehrern abgehalten wurden, z. B. über den Anbau von Erdbeeren, – wurden jährlich mindestens 4 Gesamtwehrübungen durchgeführt. Ein besonderes Lob, das der damalige langjährige Hauptmann Otto Diercks diesbezüglich vom Kreisbrandmeister erhielt, gab er in kameradschaftlicher Weise an seine Feuerwehrkameraden weiter.
Zum 50. Geburtstag schenkte die Wehr ihrem Hauptmann Otto Diercks ein Ehrenbeil.
Für das Fehlen an den Diensten wurde ein Strafgeld erhoben. Da während der Inflationszeit die Geldentwertung rapide zunahm, kam man auf die (spitzfindige) Idee, das Strafgeld auf den Betrag festzulegen, den ein Glas Rum-Grog am gleichen Tage beim Vereinswirt G. Lüchau kostete.
Der Jahresbeitrag betrug im Jahre 1923 100 Mark. zum 40-Jährigen Dienstjubiläum des Mitbegründers der Wehr, Kamerad Hauptfleisch, wurden 3710,- Mark gesammelt. Das reichte gerade zum Kauf von einer Flasche Rum und Kautabak. Finanziell stand sich die Wehr nicht schlecht. Durch die Mitwirkung beim jährlichen Fohlenmarkt hatte sie gute Einnahmen. Aus Anlass des 75-jährigen Bestehens richtete die Wehr 1955 ebenfalls den Kreisfeuerwehrtag.
Bis zum Bau des Feuerwehrgebäudes in der Dorfstraße diente der Anbau rechts als Spritzenhaus.
Hinter den beiden Toren des Anbaus wurden die Fahrzeuge und Gerätschaften der Feuerwehr bis zum Bau der Feuerwehr in der Dorfstraße gelagert.
Quelle: Festschrift zum Kreisfeuerwehrtag vom 29.-31. August 1980